§ 13 Angaben beim Anbau von Hopfen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Hannover, 25.06.2008 – 11 A 3213/06
- VG Hannover, 04.04.2008 – 11 A 3360/06Zitiert von 1
- VG Oldenburg (Oldenburg), 22.04.2008 – 12 A 2298/06Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Soweit der Betriebsinhaber Hopfenerzeuger ist, hat er im Sammelantrag zusätzlich anzugeben,
1.
ob und welcher anerkannten Hopfenerzeugerorganisation er angehört und
2.
getrennt nach Fläche, welche Hopfensorten er anbaut.