Gesetze / InVeKoS-Verordnung

InVeKoSV

§ 13 Angaben beim Anbau von Hopfen

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Soweit der Betriebsinhaber Hopfenerzeuger ist, hat er im Sammelantrag zusätzlich anzugeben,

1.
ob und welcher anerkannten Hopfenerzeugerorganisation er angehört und
2.
getrennt nach Fläche, welche Hopfensorten er anbaut.
§ 12 § 13a